Bundesrat ändert entscheidenden Passus in Abgabenordnung
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist unter der Internet-Adresse:
http://www.lfs.bsb-muenchen.de/Aktuelles/Landesfachstelle/foerdervereine2.htm
darauf hin, daß der Bundesrat jenen Passus der Abgabenordnung geändert hat, der eine Gemeinnützigkeitserklärung von öffentlichen Einrichtungen verlangte, damit die jeweils unterstüützenden Fördervereine gemeinnüützig bleiben können. Die neue Regelung ist mit der Veröffentlichung in der Parlamentsdrucksache 508/04 rechtskräftig.
Diese ist nachzulesen im Internet über einen Link unter der oben angegebenen Adresse.